Pflege­zusatz­versicherung – Vorsorgen und sich die beste Betreuung im Pfle­ge­fall sichern

Ein Pflegefall zu werden, kann jeden treffen. Durch Unfall oder Krankheit kann sich das Leben für junge und ältere Menschen grundlegend ändern. Eine Pflege­zusatz­versicherung hilft Ihnen dabei, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu begleichen. Damit kann eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sichergestellt werden, ohne dass das angesparte Vermögen angegriffen werden muss. Vermeiden Sie eine hohe Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten, indem Sie rechtzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.  Einfach absichern und unbeschwert alt werden

 

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Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, weil Sie damit Versorgungslücken schließen, ohne Ihr eigenes Vermögen aufwenden oder Angehörige finanziell belasten zu müssen. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsbeginn sind, desto günstiger ist ihr monatlicher Versicherungsbeitrag.

Pflegerisiko und Kosten werden steigen

Eins ist gewiss: Zukünftig wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Schon heute beziehen rund 4,57 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflege trifft insbesondere die Ältesten. Frauen erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit außerdem häufiger Leistungen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und im Alter häufiger alleinstehend sind. Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause versorgt (80 Prozent). Davon werden wiederum rund 51 Prozent in der Regel alleine durch ihre Angehörigen gepflegt. Hierbei fallen dann keine Kosten für professionelle Pflege an (die genannten Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt).

Der gesetzliche Versicherungsschutz

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind.  Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Solche Pflegegrade gibt es in den Stufen eins bis fünf.